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   BVerwG, 27.10.1999 - 9 B 567.99   

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BVerwG, 27.10.1999 - 9 B 567.99 (https://dejure.org/1999,26676)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1999 - 9 B 567.99 (https://dejure.org/1999,26676)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 9 B 567.99 (https://dejure.org/1999,26676)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Der Beschwerdevortrag enthält nichts dazu, welche weitere Sachverhaltsermittlung sich der Vorinstanz hinsichtlich welcher entscheidungserheblichen Tatsachen von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 567.99 - juris und vom 19. Februar 2007 - BVerwG 2 B 19.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 49).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier:

    aa) Zur ordnungsgemäßen Darlegung einer Aufklärungsrüge gehört die Angabe, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen in Betracht gekommen wären (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 - 9 B 567.99 - juris Rn. 4, vom 17. Dezember 2014 - 10 B 47.14 - juris Rn. 10 und vom 23. November 2020 - 6 B 33.20 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 02.08.2018 - 4 B 15.17

    Unzulässigkeit eines Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde gegen eine

    Im Übrigen legt die Beschwerde weder dar, welche Sachverhaltsermittlungen sich dem Tatsachengericht in Bezug auf welche entscheidungserheblichen Tatsachen mit welchen Beweismitteln und welchem für den Beschwerdeführer günstigen Beweisergebnis noch hätten aufdrängen müssen (zu diesen Darlegungsanforderungen z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 9 B 567.99 - juris), noch erläutert sie, aus welchen Gründen es der Kläger unterlassen hat, durch eigene Beweisanträge zur weiteren Sachverhaltsaufklärung beizutragen (zu dieser Obliegenheit BVerwG, Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784).
  • BVerwG, 31.07.2018 - 4 BN 41.17

    Klärungsbedürftigkeit der Erforderlichkeit einer erneuten öffentlichen Auslegung

    Insoweit legt sie jedoch nicht dar, welche weiteren Tatsachenermittlungen sich dem Tatsachengericht in Bezug auf welche Tatsachen mit welchen Beweismitteln und welchem für die Antragsteller günstigeren Ergebnis hätte aufdrängen müssen (zu den Darlegungsanforderungen z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 9 B 567.99 - juris).
  • BVerwG, 04.04.2019 - 4 B 41.18

    Beschwerde wegen des Verfahrensfehlers der Nichtberücksichtigung von

    Erst recht legt die Beschwerde nicht dar, dass sie in dem vom Oberverwaltungsgericht durchgeführten Ortstermin auf die Vornahme dieser Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hätten oder warum sich dem Oberverwaltungsgericht diese Ermittlungen nach seiner Rechtsauffassung auch ohne ein Hinwirken der Kläger hätten aufdrängen müssen (siehe hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 9 B 567.99 - juris).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 49.04

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der

    a) Die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht im Berufungsverfahren setzt voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der berufungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, welche Sachverhaltsermittlungen sich dem Tatsachengericht in Bezug auf welche entscheidungserheblichen Tatsachen, mit welchen Beweismitteln und welchem für den Beschwerdeführer günstigen Beweisergebnis noch hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 567.99 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2005 - 7 A 1516/04

    Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    vgl.: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 1999 - 9 B 567.99 -, JURIS-Dokumentation und vom 22. Juli 2004 - 4 B 49.04 -.
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